Anfang Dezember 2007 habe ich wie immer meine ab dem 7. Januar gültige Bahncard zugeschickt bekommen. In den Jahren davor kam kurz danach auch eine Rechnung, so dass ich den Betrag dann überwiesen habe. Diesmal kam aber nichts, so dass ich am 7. Januar die Bahncard immer noch nicht bezahlt hatte. Mit Datum vom 11.01. bekam ich dann ein „Klärungsschreiben“, in dem mir die DB mitteilte, dass sie vergeblich versucht hatte, die 53 Euro von meinem Konto einzuziehen, dessen Nummer ich in meinem Profil für den Online-Fahrkartenkauf angegeben hatte. Das wunderte mich nicht, denn das Konto hatte ich kurz davor aufgelöst (Anfang Dezember hatte es noch existiert). Also teilte ich der DB auf dem beigelegten Formular meine neue Kontonummer mit.
Nach fünf Wochen war immer noch nichts abgebucht, dafür bekam ich eine „Zahlungserinnerung“ mit der Bitte, die inzwischen 56 Euro zu überweisen … Meine Nachfrage ergab, dass die 3 Euro Differenz aus der Rücklastschriftgebühr für den vergeblichen Abbuchungsversuch stammten. Obwohl sich die ja hätte vermeiden lassen, wenn bereits im ersten Brief gestanden hätte, wann und wo was abgebucht wird, habe ich trotzdem den gesamten Betrag überwiesen und hoffe, dass diese kleine Anekdote eben genau eine solche bleibt.
Nachtrag: Ein Jahr später habe ich dann gleich einen Überweisungsträger bekommen und das Geld sofort überwiesen.