Ende 2014, abends im Bus von Aschaffenburg-Nilkheim in die Innenstadt: Mit mir zusammen steigt eine junge Frau ein, die gleich anfängt, mit dem Handy zu telefonieren. Der Busfahrer weist sie relativ unfreundlich darauf hin, dass sie das Gespräch sofort beenden möge, anderenfalls würde er sie aus dem Bus werfen. Nach einiger Diskussion hört sie tatsächlich auf. Da ich relativ weit vorne sitze, frage ich den (sich langsam wieder abregenden) Busfahrer, ob denn die Elektronik immer noch so empfindlich sei. Seine Antwort: Mit der Elektronik habe das nichts zu tun, er selber habe neulich fast einen Unfall verursacht, als ein telefonierender Fahrgast plötzlich „Hallo“ rief und er das auf sich bezog. Auf meine Frage, wo denn das Handyverbot stehe, meinte er, das Rauchverbot würde ja auch nirgendwo stehen (was ich ihm sofort widerlegen konnte).
Nun telefoniere ich zwar höchst selten im Bus mit dem Handy, trotzdem wollte ich es jetzt etwas genauer wissen. Ich konsultierte die → Beförderungsbedingungen der VAB, die jedoch nur in §4 II 2. ganz allgemein bestimmen:
Fahrgästen ist insbesondere untersagt, […] elektronische Geräte zu betreiben (u.a. Handys), die den Fahrbetrieb beeinträchtigen, soweit dies durch das jeweilige Verkehrsunternehmen bekannt gemacht ist, […]
Bekannt gemacht war in dem betreffenden Bus (der einem Subunternehmer der VU gehörte) gar nichts. Also richtete ich eine Anfrage an die VU, die leider bis heute unbeantwortet geblieben ist.
Nun hätte man das Ganze als Einzelfall abtun können, hätte nicht wenige Tage später ein Busfahrer erneut einen Fahrgast aufgefordert, ein Handygespräch zu beenden. Ließ es sich bei der Frau im ersten Fall nicht leugnen, dass sie durch eine gewisse Lautstärke auffiel, so sprach dieser Passagier in normaler Gesprächslautstärke außer Hörweite des Fahrers, d.h. er kann es eigentlich nur in seinem Innenspiegel gesehen haben. Angenehmerweise ging das Ganze ohne Diskussion ab: Der Fahrer bat den Fahrgast in ruhigem Ton, das Gespräch zu beenden, was der (etwas verdutzte) Fahrgast dann auch praktisch sofort tat. Dazu muss man auch noch sagen, dass in diesem Bus (wie anscheinend in allen VU-eigenen Bussen) an der Stirnseite des Fahrgastraums ein Verbotsaufkleber angebracht war.
Nun wollte ich es erst recht wissen und startete eine Anfrage in einem Forum für Busfans, von denen einige auch selber Busfahrer sind. Die Antworten waren recht spärlich, aber unisono: Einen Betrieb, in dem es ein allgemeines Handyverbot gebe, das auch durchgesetzt werde, kenne niemand. Davon, dass dieses ebenso selbstverständlich sei wie das vom Fahrer erwähnte Rauchverbot, konnte also keine Rede sein. Meine Nachfrage bei einer befreundeten Juristin ergab, dass vermutlich im Rahmen von Hausrecht und Vertragsfreiheit (auch in den engen Grenzen, die für den ÖPNV gelten) alles rechtlich in Ordnung sei.
Trotzdem frage ich mich aber, ob hier nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird. Sicher, viele Handygespräche sind ein wenig lauter als Gespräche von Angesicht zu Angesicht. Aber ist das ein Grund, erstere unabhängig von der tatsächlichen Lautstärke pauschal zu verbieten und letztere nicht? Und das Verursachen von übermäßigem Lärm ist ohnehin (zu Recht) verboten. Meines Erachtens trägt es nicht gerade zur Kundenfreundlichkeit bei, wenn mehr oder weniger überraschend (zumindest für Fahrgäste aus anderen Regionen) heutzutage selbstverständliche Errungenschaften ohne erkennbaren Grund nicht genutzt werden dürfen und dies dem Fahrgast dann auch noch in einem unfreundlichen Tonfall klargemacht wird. Leider hatte ich an jenem Abend ja nicht zum ersten Mal den Eindruck, dass die Fahrer der VU gerne auf rabiate Art Regeln durchsetzen, von denen mindestens umstritten ist, ob sie überhaupt gelten – eine Erfahrung, die ich übrigens persönlich in 15 Jahren regelmäßiger Fahrt mit der Vestischen nie so gemacht habe. Rechtlich mag das letztendlich alles in Ordnung sein, aber Autofahrer wird man so im Zweifel nicht in den Bus bekommen. Dazu gehört auch, dass die VU meine diesbezügliche Anfrage (sowie eine, in der es um das mehrmalige Nicht-Anfahren einer Haltestelle ging) bis heute nicht beantwortet hat.