Nicht-ganz-so-schönes-Wochenende-Ticket

Auf einer Mailingliste gab es eine Diskussion darüber, dass die Benutzungsbedingungen für das Schönes-Wochenende-Ticket seit dem letzten Fahrplanwechsel anscheinend strenger ausgelegt werden. So entwerten wohl Zugbegleiter die Fahrkarte so oft, wie Personen darauf mitfahren, um zu verhindern, dass die Gruppe vergrößert wird. In den Beförderungsbedingungen heißt es nur, dass „eine nachträgliche Erweiterung der Gruppengröße“ ausgeschlossen ist. Meine Nachfrage bei der DB-Hotline ergab, dass sich das auch auf eine vorher geplante Erweiterung bezieht, d.h. alle, die das Ticket nutzen wollen, müssen ab dem Einstiegsbahnhof gemeinsam fahren.

Nun kann ich verstehen, dass die DB Missbrauch bzw. eine allzu ausgedehnte Nutzung des Tickets – d.h. Bildung von zufälligen Fahrgemeinschaften im Zug und Weitergabe des Tickets nach Benutzung – verhindern will. Aber schießt diese Regelung nicht etwas über das Ziel hinaus? Es kommt oft vor, dass eine Gruppe zwar zusammen reist, aber einzelne Gruppenmitglieder erst im Laufe der Strecke zusteigen, weil sie z.B. dort wohnen. Für mich ist das eindeutig eine legitime Nutzung des Tickets, die auch überprüfbar wäre (z.B. indem man die Namen oder die Anzahl der später einsteigenden Reisenden bei der Kontrolle angibt). Es wäre daher nur kundenfreundlich, diese Nutzung auch tatsächlich zu ermöglichen.

Nachtrag: Bei einer Fahrt Ende April mit vier Personen auf einem Hessenticket hat der Zub in keiner Weise die Anzahl der Mitreisenden notiert. Ich hätte also wahrscheinlich auch erst in Hanau einsteigen und damit eine Stunde sparen können, aber verlassen kann man sich darauf wohl nicht.