Häufige Bahnfragen (HBf)

Viele Websites haben ihre FAQ-Liste, und die Newsgroup de.etc.sprache.deutsch hat die → SAHARA (Sammlung häufig registrierter Anfragen). Da wollte ich natürlich nicht nachstehen und habe ebenfalls eine Liste der häufigsten Bahnfragen mit den dazu gehörigen Antworten erstellt (und wie könnte die anders heißen als HBf?). Quelle für die Liste sind Suchbegriffe, über die Suchmaschinenbenutzer auf meine Seite kommen, oder auch Fragen, die mir im Bekanntenkreis häufig gestellt werden. Die Liste erweitere ich natürlich ständig, wenn interessante Fragen dazu kommen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen teilweise aus meinem persönlichen Erfahrungsschatz, teilweise direkt von den Websites der Verkehrsunternehmen. Sie sind natürlich ohne Gewähr und auf dem Stand vom 11. November 2023. Rechtlich verbindlich sind nur die AGB der jeweiligen Verkehrsunternehmen, z.B. die → AGB der Deutschen Bahn.
Eine private Seite mit einem ähnliches Ziel wie diese ist das → Bahnreise-Wiki.de.
Falls deine Frage danach immer noch nicht beantwortet ist, kannst du sie mir auch in meinem Kontaktformular direkt stellen.

Fragen zum Fahrplan

Fragen zum Tarif

Fragen zur BahnCard

Fragen zu Technik und Betrieb

Wie finde ich den Fahrplan der Linie 123/eine Reiseverbindung von A nach B?

Hier mal die Antwort für die Verkehrsunternehmen, mit denen ich mich auf meinen Seiten am meisten beschäftige. Fast jedes andere Verkehrsunternehmen hat aber inzwischen eine eigene Webpräsenz, die man über Suchmaschinen oder über das Fotoalbum meiner Website finden kann.

  • → Reiseauskunft der Deutschen Bahn: Enthält alle Zug- und fast alle ÖPNV-Verbindungen in Deutschland sowie Züge in den meisten europäischen Ländern. Statt „Bahnhof oder Haltestelle“ kann man für Deutschland auch „Ort, Straße Hausnr.“ auswählen, wenn man den Namen der nächsten Haltestelle nicht kennt oder mehrere Haltestellen in Frage kommen. In diesem Fall bekommt man auch den Fußweg zwischen Haltestelle und Ziel auf einer Karte dargestellt.
  • VRR-Fahrplanauskunft: Die Fahrplandaten sind zwar auch in der DB-Auskunft enthalten, aber die VRR-Auskunft bietet im Zweifel die aktuelleren Daten über VRR-Verkehrsmittel sowie einige VRR-spezifische Zusatzfunktionen wie Tarifauskunft, Umgebungspläne oder die Möglichkeit, Aushangfahrpläne analog denen an der Haltestelle zu erstellen.
  • → Vestische: Die Vestische hat zwar keine eigene Fahrtauskunft, aber auf der Website kann man die gedruckten Fahrpläne der einzelnen Linien als PDF herunterladen. Außerdem gibt es hier immer die aktuellen Infos über Änderungen im Liniennetz.

Wie komme ich mit dem Bus (zum Beispiel) von Hamburg nach München?

Bis 2012 gab es – von einigen Ausnahmen abgesehen – nur die Möglichkeit, mit Regionalbussen zu fahren, was die Reisezeit leicht auf mehrere Tage bei etwa 20-mal Umsteigen verlängerte. Grund dafür war ein Gesetz, das die Einrichtung von Fernbuslinien parallel zu Bahnstrecken verbot. Seit 2013 ist dieses Gesetz nun aufgehoben, was Busunternehmen wie Pilze aus dem Boden schießen ließ, von denen inzwischen die meisten schon wieder vom Markt verschwunden sind. Die meisten der neu entstandenen Linien finden sich in neutralen Suchmaschinen wie → fernbusse.de oder → CheckMyBus. Wer also eine Alternative zu Bahn und Mitfahrgelegenheiten sucht, der schaut am besten dort nach.

Warum ist Bahnfahren so teuer?

Zunächst mal ist „teuer“ natürlich relativ. Häufig wird auch nicht fair verglichen. Zum Beispiel werden beim Auto nur die Benzin- und Parkkosten angesetzt, nicht aber die Fixkosten oder die Zeit für die Parkplatzsuche. Bei den öffentlichen Verkehrsmitteln werden dagegen (auch in den Medien) gerne mal flexible Einzelfahrscheine angesetzt, obwohl gerade bei häufiger Nutzung Spar- oder Tagestickets deutlich günstiger sein können.

Wenn danach immer noch das Bahnfahren teurer ist, hat auch das seine Gründe: Der Fernverkehr der Bahn muss sich vollständig selber tragen. Das bedeutet nicht nur, dass es keine staatlichen Subventionen für den Betrieb und die Instandhaltung der Strecken gibt (für Bau, Ausbau und Sanierung von Strecken allerdings schon), sondern auch, dass die Eisenbahnunternehmen die volle Energiesteuer und die ermäßigte Mehrwertsteuer abführen müssen. Zum Vergleich: Der Flugverkehr zahlt keine Energiesteuer, und internationale Flugtickets sind von der MwSt befreit. Auch die Flughäfen, auf denen die Billigflieger landen, sind oft hoch subventioniert.
Im Straßenverkehr sieht es nicht anders aus: Hier fällt zwar die volle Energiesteuer an, aber der Unterhalt der Straßen muss von Busunternehmern natürlich nicht vollständig selber finanziert werden (auch Linien-Fernbusse zahlen keine Maut). Dadurch ergeben sich natürlich einige Wettbewerbsnachteile für die Bahn. Im internationalen Verkehr kommen noch die schwierigen Verhandlungen mit den jeweiligen nationalen Bahnen sowie die technischen Schwierigkeiten dazu: Jedes europäische Land hat seine eigenen Sicherheitsbestimmungen und fast jedes sein eigenes Bahnstromsystem, so dass Fahrzeuge erst nach Umbau bzw. Neukonzeption und entsprechender Sicherheitsprüfung über die Grenze fahren dürfen.

Wo bekomme ich Fahrkarten?
DB-Fahrkarten zum Flex- wie zu den Sparpreisen gibt es am Schalter (inzwischen wieder ohne Aufpreis), über die → DB-Website oder an den Automaten mit Berührungsbildschirm. Die erste Generation dieser Automaten akzeptierte nur Karten, inzwischen nehmen die meisten Geräte auch Bargeld an, so dass man seinen Fahrschein – auch zum Sparpreis – auch dann kaufen kann, wenn man die richtige Karte gerade nicht zur Hand hat. Im Internet kann man fast alle Fahrkarten kaufen, die es auch am Reisezentrum oder am Automaten gibt, und zahlt dann per Lastschrift oder Kreditkarte. Wer spezielle Wünsche hat (z.B. Auslandsfahrten, die nicht online buchbar sind), der ist bei einer der Agenturen → Gleisnost, → Fahrkartenagentur Lennestadt oder → Bahnagentur Schöneberg gut aufgehoben.

Warum kann ich bei der DB nicht die Fahrscheine für alle Züge kaufen?
Die Zeiten, in denen es für ganz Europa einen einheitlichen Kilometertarif gab, sind vorbei. Viele Züge im Ausland haben Globalpreise (d.h. Fahrkarten mit integrierter Reservierung), die bei der DB entweder gar nicht oder nur zum Höchstpreis erhältlich sind. Außerdem machen sich die Bahnen heute teilweise gegenseitig Konkurrenz, wie der von der belgischen und französischen Bahn betriebene Thalys und der ICE zwischen Köln und Brüssel. Ganz zu schweigen von den echten Privatbahnen wie dem → Flixtrain zwischen Köln und Hamburg oder Berlin und Stuttgart. All das macht das Buchen zwar komplizierter, aber in vielen Fällen auch billiger, wenn man weiß, wie.
Zum Glück wird auch vieles dadurch aufgewogen, dass die meisten Bahnen Online-Tickets anbieten. Bei Fahrten ins oder im Ausland sollte man daher unbedingt auch die Tipps unter der entsprechenden Frage beachten.

Sollte ich Hin- und Rückfahrt zusammen buchen?
Im Gegensatz zu vielen Fluggesellschaften gibt es bei der DB und den meisten ausländischen Bahnen keinen Tarif mehr, bei dem es günstiger wäre, Hin- und Rückfahrt zusammen zu buchen. Auch das City-Ticket gibt es inzwischen auch für den Abfahrtsbahnhof. Entscheidend ist daher bei Sparpreisen hauptsächlich noch, ob es wahrscheinlicher ist, dass man eine der beiden Fahrten umbucht/storniert oder beide zusammen. Die Stornogebühr von 10 Euro wird nämlich pro Fahrkarte und nicht pro Fahrt fällig. Außerdem wird bei Storno einer Hinfahrt auch eine eventuelle Rückfahrt auf derselben Fahrkarte storniert und umgekehrt. Den Super-Sparpreis kann man dagegen gar nicht stornieren.
Ein entscheidendes Kriterium kann auch der Buchungszeitpunkt sein. Zumindest online kann man eine kombinierte Hin- und Rückfahrt nämlich erst sechs Monate vor der Rückfahrt kaufen, was einen eventuell um günstige Kontingente für die Hinfahrt bringt. Bei Auslandsfahrten gilt es auch zu beachten, dass bestimmte Fahrkarten, die im Ausland beginnen, nicht als Online-Ticket, sondern nur mit Postversand (Aufpreis 5,90 €) oder am Automaten gebucht werden können.

Welche Sparangebote gibt es?

  • Zunächst mal gibt es den Flexpreis, mit dem man am Gültigkeitstag jeden Zug in der entsprechenden Preiskategorie nutzen kann. Beim Flexpreis gibt es drei verschiedene Preiskategorien: ICE (inkl. ECE, TGV und Railjet), IC/EC und den Deutschlandtarif (Nahverkehr: IRE, RE, RB, S-Bahn). Dabei gelten die Fahrscheine auch in den jeweils niedrigeren Kategorien: ICE-Fahrscheine also auch in IC/EC und Nahverkehr, IC/EC-Fahrscheine auch im Nahverkehr. Der Nachteil des Flexpreises ist, dass er relativ hoch ist und es leider zwischen zwei Bahnhöfen oft mehrere verschiedene Verbindungen mit verschiedenen Preisen gibt. Dafür lassen sich Flexpreis-Fahrscheine vor dem ersten Geltungstag kostenlos umtauschen, ab dem ersten Geltungstag kostet der Umtausch im Fernverkehr 19 Euro, im Nahverkehr 17,50 Euro. Der Flexpreis Aktion ist günstiger, lässt sich dafür aber nicht mehr stornieren. Die Flexibilität gibt es hier also nur bei der Zugwahl.
  • Wer einen Fernzug (IC/EC, ICE) benutzen will und sich auf einen bestimmten Zug festlegen kann, kann einen Fahrschein zum Sparpreis (Pauschalpreise ab 21,50 Euro) oder Super-Sparpreis (ab 17,90 Euro) kaufen.
    Diese Preise gibt es nur für die einfache Fahrt (Hin- und Rückfahrt kann man aber zusammen kaufen, hier stehen die Vor- und Nachteile).
    Sie gelten auf dem Fernverkehrsabschnitt nur in den gebuchten Zügen, auf Nahverkehrsabschnitten (für reine Nahverkehrsfahrten gibt es diese Angebote nicht) in jedem beliebigen Zug (siehe dazu die entsprechende Frage). Die Fahrscheine kann man ab sechs Monate vorher bis kurz vor der Abfahrt kaufen. Da immer das Risiko besteht, dass sie teurer werden oder gar nicht mehr verfügbar sind, sollte man immer so früh wie möglich buchen. Eine Stornierung vor dem ersten Geltungstag kostet beim Sparpreis 10 Euro (den Restbetrag erhält man als Gutschein!), ab dem ersten Geltungstag ist sie nicht mehr möglich. Der Super-Sparpreis kann gar nicht storniert werden.
  • Wer lieber spontan, aber viel fährt, kann sich eine BahnCard 50 kaufen, die immer 50 % Rabatt auf den Flexpreis bietet. Auf Sparpreis und Super-Sparpreis gibt es 25 % Rabatt. Eine BahnCard 25 bietet auf alle Flex- und (Super-)Sparpreise 25 % Rabatt. Da sie außerdem weniger kostet als die BC 50, lohnt sie sich entweder für eine mittlere Menge an Fahrten oder Vielfahrer, die oft im Voraus planen können. Die Kombination BC 25 und (Super-)Sparpreis ist meist die günstigste Fahrtmöglichkeit im Fernverkehr.
  • Wer sehr viel fährt, kann sich auch eine BahnCard 100 kaufen und reist damit dann ein Jahr lang ohne weitere Kosten in fast allen Zügen. Durch die inbegriffene City-Option gilt die BahnCard 100 auch im öffentlichen Nahverkehr vieler Städte.
  • Für Gruppen mit mehr als fünf Reisenden gibt es einen speziellen Sparpreis Gruppe ab 9,90 Euro pro Person und einen Super-Sparpreis Gruppe ab 8,90.
  • Möchte man nur Nahverkehrszüge (IRE, RE, RB, S-Bahn, nicht D-Zug/IC/EC/ICE/TGV) benutzen, so gibt es die Ländertickets für eines oder mehrere Bundesländer oder das Quer-durchs-Land-Ticket für ganz Deutschland. Hier ist das Prinzip sehr einfach: Fahrschein kaufen und in jeden Nahverkehrszug im Geltungsbereich einsteigen, die Ländertickets sind oft im örtlichen ÖPNV auch noch gültig. Für den genauen Geltungsbereich sollte man das Kleingedruckte lesen (siehe die entsprechende Frage). Die Tickets sind nicht mit der BahnCard oder anderen Sparangeboten kombinierbar. Das Schönes-Wochenende-Ticket wird seit 8. Juni 2019 nicht mehr verkauft. Das seit 1. Mai 2023 verkaufte Deutschlandticket gilt zwar im gesamten deutschen Nahverkehr, ist aber nur im Abonnement erhältlich, das allerdings monatlich gekündigt werden kann.

Welche Fahrscheine gibt es, wenn ich ins Ausland fahren möchte?

Auch für Fahrten ins Ausland gibt es sowohl einen (relativ hohen) Flexpreis als auch Sparangebote: Der (Super-)Sparpreis Europa der DB ist mittlerweile für Fahrten in alle Nachbarländer Deutschlands sowie einige weitere Länder, auch online, über die normale → DB-Reiseauskunft erhältlich. (Super-)Sparpreis-Europa-Fahrkarten kann man für alle Tages-Fernzüge kaufen, die die deutsche Grenze überschreiten (außer dem Thalys Köln–Brüssel–Paris und der Westbahn München–Wien). Man muss sie je nach Zielland mindestens einen bis drei Tage vorher kaufen, es gibt einen BahnCard-Rabatt und (teilweise nur auf dem deutschen Abschnitt) auch eine Zugbindung (siehe dazu die entsprechende Frage). Welche Züge im Ausland benutzt werden können, ist von Land zu Land unterschiedlich – wird im Buchungssystem ein Sparpreis Europa angezeigt, ist er auf der betreffenden Verbindung auch gültig. Der Umkehrschluss gilt allerdings nicht unbedingt, da manche Verbindungen nur am Automaten oder im Reisezentrum buchbar sind. Das London-Spezial, eine durchgehende Fahrkarte für den ICE nach Brüssel und den Eurostar nach London, gibt es leider nicht mehr.
Für den Verkauf von vielen internationalen Fahrkarten, die nicht über die reguläre Reiseauskunft gekauft werden können, hat die DB mittlerweile ein → eigenes Portal, das dieselbe Reiseauskunft, aber leider ein getrenntes Buchungssystem nutzt.
Kann ein Zug im Ausland nicht über das DB-Online-Buchungssystem oder den Automaten gebucht werden, kann man bei der jeweiligen nationalen Bahn (Links über das Fotoalbum erreichbar) nachschauen: auf vielen Websites kann man mit Kreditkarte auch aus Deutschland online buchen, meistens sogar ohne Anmeldung. Über Buchung und Fahrt in viele(n) Länder(n) habe ich schon Reiseberichte geschrieben oder gebloggt, hier eine Liste: Europa allgemein, Frankreich, Großbritannien, Italien, Kroatien, Niederlande, Polen, Schweden, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, USA
Sehr wertvolle Tipps zum weltweiten Bahnreisen gibt auch → The Man in Seat Sixty-One (englisch). Gerne helfen einem auch spezialisierte Bahnagenturen wie → Gleisnost, die → Fahrkartenagentur Lennestadt oder die → Bahnagentur Schöneberg weiter.
Es gibt auch Websites, auf denen man Fahrscheine für verschiedene europäische Bahnen buchen kann. →Trainline, → rail.cc und → Rail Europe (früher Loco2) seien beispielhaft genannt, ich habe sie allerdings noch nicht ausprobiert. Auch hier ist nicht alles buchbar, und das, was buchbar ist, nicht immer zum günstigsten Preis. Vergleichen lohnt sich!


Welche Angebote gibt es für Kinder?

Kinder bis einschließlich 14 Jahren zahlen

  • gar nichts, wenn sie unter sechs Jahren alt sind, natürlich nur in Begleitung eines Erwachsenen. Ein Eintrag auf der Fahrkarte ist in diesem Fall nicht nötig.
  • gar nichts, wenn sie älter als sechs Jahre alt und auf dem Fahrschein einer Person ab 15 Jahren eingetragen sind. Allerdings hängt die Verfügbarkeit von Sparpreisen auch von der Anzahl der mitreisenden Kinder ab. Wenn nicht mehr als 3 Kinder mitfahren, ist der Fahrschein als Online-Ticket buchbar.
  • die Hälfte des Flex- oder Sparpreises, wenn sie alleine oder mit anderen Personen als den Eltern oder Großeltern reisen. Diese Fahrscheine sind inzwischen auch als Online-Tickets buchbar.
  • 37,5 % des Flex- oder Sparpreises, wenn sie eine Jugend-BahnCard 25 besitzen. Diese kostet nur einmalig 9,50 Euro und gilt bis zum Tag vor dem 19. Geburtstag. Ab einem Alter von 15 Jahren bietet sie 25 % Ermäßigung auf den vollen Fahrpreis und dürfte sich daher sehr schnell lohnen. Für die Buchung der Fahrscheine gilt dasselbe wie oben.

Warum ist das Tarifsystem der DB so kompliziert?

Der Grund für das nicht ganz einfache Tarifsystem ist, dass es sowohl gegenüber den Kunden gerecht sein als auch der DB maximale Einnahmen bringen soll. Würden alle Bahnfahrten pauschal hundert Euro kosten, würden sich alle diejenigen beschweren, die nur einen Bahnhof weiter fahren wollen, bei zehn Euro würde die DB nicht auf ihre Kosten kommen …
Es kommt aber auch darauf an, womit man vergleicht: Das Auto hat (sobald es einmal vor der Haustür steht) natürlich kein Tarifsystem, sondern man tankt einfach an der günstigsten Tankstelle im Umkreis und fährt los. Aber schon beim Flugzeug stehen recht komplexe Tarifbedingungen dahinter, von denen man als Passagier in der Regel nur nichts wahrnimmt, da man einfach in einer Flugsuchmaschine (oder im Reisebüro) sucht, ob für die gewünschte Strecke noch günstige Tickets vorhanden sind. Das geht dank der Internet-Reiseauskunft inzwischen aber auch größtenteils bei der DB: Einfach eingeben, wie viele Personen fahren und welche BahnCards vorhanden sind, dann spuckt die Auskunft nicht nur die Verbindungen aus, sondern auch den Flexpreis und eventuelle Sparpreise. Warum nun der eine Sparpreis in Frage kommt und der andere nicht, muss man dann gar nicht unbedingt wissen – kann man auch teilweise gar nicht, denn die Verteilung der Kontingente auf die einzelnen Züge ist Betriebsgeheimnis der DB. Kompliziert kann es allerdings immer noch werden, wenn man ins Ausland fahren möchte (siehe zwei Fragen weiter oben) oder bei der Entscheidung, ob und welche BahnCard die richtige ist. National wie international helfen einem auch spezialisierte Bahnagenturen wie → Gleisnost, die → Fahrkartenagentur Lennestadt oder die → Bahnagentur Schöneberg weiter.

Wie funktioniert das mit der Zugbindung?

Fahrkarten zu den (Super-)Sparpreisen gelten auf den Fernverkehrsabschnitten (IC, EC, ICE, ECE, TGV, Railjet) nur für den gebuchten Zug, der auf der Fahrkarte angegeben ist. Dasselbe gilt für (Super-)Sparpreis-Europa-Tickets auf dem deutschen Streckenabschnitt, in manchen Ländern auch für die dortige Strecke. Auf diesen Fernverkehrsabschnitten darf kein anderer als der gebuchte Zug genutzt werden, auch kein Nahverkehrszug.
In einen früheren Zug als den gebuchten darf man mit diesen Fahrscheinen überhaupt nicht einsteigen, in einen späteren nur, wenn man den Anschluss an den gebuchten Zug durch eine Verspätung eines Zuges (nicht z.B. eines Busses oder eigener Trödelei) verpasst hat. Mehr dazu siehe in der Antwort auf die nächste Frage. Auf Abschnitten, auf denen man Nahverkehrszüge benutzen muss (zu erkennen am „NV“ auf der Fahrkarte), gibt es allerdings keine Zugbindung. Hier kann man in jeden beliebigen Nahverkehrszug (IRE, RE, RB, S-Bahn) einsteigen, also auch in einen früheren als auf der Reiseverbindung angegeben. Dasselbe gilt natürlich für Busse, U-Bahnen und Straßenbahnen, sofern der Fahrschein dort gültig ist (siehe die entsprechende Frage).
Auf jeder Fahrt mit einem dieser Sparangebote muss übrigens mindestens eine Teilstrecke mit einem Fernzug zurückgelegt werden, es gibt zu diesen Tarifen keine reinen Nahverkehrsfahrkarten.
Wenn man einen zuggebundenen Zug aus einem Grund verpasst, der außerhalb des Bahnsystems liegt (z.B. Busverspätung oder Trödelei), gibt es leider keine Möglichkeit mehr, einen Zuschlag zu zahlen, sondern man muss eine komplett neue Fahrkarte kaufen. Ein schwacher Trost ist vielleicht, dass auch Sparpreise mittlerweile am Reisetag erhältlich sind (sofern noch verfügbar).
Für den Flexpreis (daher der Name) gibt es keine Zugbindung, hier kann man jeden Zug auf der zugelassenen Strecke benutzen (siehe die entsprechende Frage), sofern man eine Fahrkarte für die entsprechende Zugkategorie hat (siehe die entsprechende Frage).
Ob die Fahrkarte zuggebunden ist oder nicht, hängt nicht vom Verkaufsweg des Fahrscheins ab! Inbesondere ist ein Online-Ticket zum Flexpreis nicht zuggebunden, auch wenn eine Zugverbindung aufgedruckt ist. Diese dient dann nur zur Orientierung. Achtung: Eine Zugbindung bedeutet nicht, dass man im gebuchten Zug auch einen Anspruch auf einen Sitzplatz hat! Dafür muss man wie beim Flexpreis extra (für zurzeit 4,90 Euro pro 2 Züge) reservieren, auch in der 1. Klasse ist die Reservierung inzwischen nicht mehr inbegriffen.

Was kann ich tun, wenn mein Zug Verspätung hat oder ich einen Anschluss verpasse?

Wenn absehbar ist, dass man mindestens 20 Minuten später am Ziel ankommen wird, darf man einen anderen (nicht reservierungspflichtigen) Zug benutzen, der einen schneller ans Ziel bringt. Die Zugbindung (siehe die entsprechende Frage) braucht man dann nicht mehr zu beachten, und mit einer IC-Fahrkarte darf man dann auch ICE fahren. Mit Nahverkehrsfahrkarten muss man zur Nutzung von IC/EC/ICE/TGV auch in diesem Fall einen Aufpreis zahlen, den man aber nachher erstattet bekommt. Diese Regelungen gelten nicht für Quer-durchs-Land- und Ländertickets! Sie gelten auch nur, wenn man mit einer DB-Fahrkarte unterwegs ist. Den Originaltext der Regelungen findet ihr unter Ziffer 9 der → Beförderungsbedingungen der DB. Viele Verkehrsverbünde haben ähnliche Regelungen, die ich hier nicht alle aufzählen kann. Hier hilft nur, sich vor Ort zu informieren.
Verpasst man den Anschluss an einen reservierungspflichtigen Zug wie Thalys oder Eurostar, braucht man sich ebenfalls keine Sorgen zu machen. Diese Züge sind Teil der Railteam-Allianz, die solche Fälle meist sehr unbürokratisch regelt („Hop on the next available train“, HOTNAT).
Erreicht man sein Ziel unabhängig davon mit 60 Minuten Verspätung oder mehr, hat man einen gesetzlichen Anspruch auf 25 % des Fahrpreises, ab 120 Minuten sind es 50 %. Stattdessen kann man in diesen Fällen die Fahrt auch abbrechen und ohne Aufpreis zurück an den Ausgangspunkt fahren. Mehr zu diesen Fahrgastrechten gibt es auf der offiziellen Seite → fahrgastrechte.info.
Bei höherer Gewalt wie z.B. Unfällen oder Naturkatastrophen gibt es Entschädigungen bei Verspätung inzwischen nicht mehr, wohl aber z.B. die Erstattung von Fahrkarten, die nicht genutzt werden konnten. Keine Entschädigung oder Erstattung gibt es bei Verspätungen anderer Verkehrsmittel wie Bus und Flugzeug oder gar eigener Trödelei der Fahrgäste.

Wie funktioniert das mit dem Wochenendticket, dem Quer-durchs-Land-Ticket und den Ländertickets?

Das Wochenendticket (offiziell „Schönes-Wochenende-Ticket“) wird seit dem 8. Juni 2019 nicht mehr verkauft.
Als Alternative kann man Ländertickets kaufen, die für ein großes oder mehrere kleine Bundesländer gelten. Dort gelten sie in allen Nahverkehrszügen und teilweise auch in Bussen und Straßenbahnen.

Seit 12. Dezember 2010 gibt es auch wieder das Quer-durchs-Land-Ticket, das die ganze Woche eine günstige Fahrtmöglichkeit im Nahverkehr in ganz Deutschland bietet. Das Quer-durchs-Land-Ticket gilt nicht in allen Privatbahnen und nicht in Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen!
Alle diese Tickets sind unbegrenzt verfügbar, man muss nicht im Voraus buchen und sich nicht auf bestimmte Züge festlegen. Man kann sie bis zur Abfahrt am Automaten kaufen, im Reisezentrum kosten sie mehr. Im Zug werden die Tickets nicht verkauft! Sie gelten für bis zu fünf Personen, wobei bei den meisten Tickets inzwischen der Preis nach der Personenzahl berechnet wird. Nach Reiseantritt dürfen keine Personen ausgetauscht werden. Damit das Ticket nicht an fremde Gruppen weiter gegeben werden kann, muss, wenn es nicht sowieso ein Online- oder Handyticket ist, der Name der Person, die am längsten mit dem Ticket reist, eingetragen werden (dafür sollte man einen Stift dabei haben). Die Möglichkeit, bei Verspätung die Kosten für einen höherwertigen Zug erstattet zu bekommen (siehe die entsprechende Frage), gibt es für diese Tickets nicht.
Auf alle diese Ticketsorten gibt es mit der BahnCard keinen Rabatt. Verbindungen, auf denen diese Tickets gelten, erhält man, indem man in der DB-Reiseauskunft unter „Verkehrsmittel“ „Nur Nahverkehr“ auswählt.
Zur Gültigkeit in Privatbahnen siehe die entsprechende Frage.
Mehr Informationen gibt es bei der DB: → Quer-durchs-Land-Ticket, → Ländertickets. Achtung: Die Regelungen bei Verspätungen (siehe vorherige Frage) gelten mit diesen Tickets nicht!

Kann ich mit einem ICE-Fahrschein auch IC (mit einem IC-Fahrschein auch RE) fahren?

Sofern man einen Flexpreis hat: Ja. Es gibt für den Flexpreis drei Produktkategorien: ICE (auch für den ECE, TGV und Railjet), IC/EC und C für Regionalzüge (IRE/RE/RB/S-Bahn). Dabei sind die Fahrkarten für die höhere Kategorie zwar teurer, aber dafür auch in den Zügen der niedrigeren Kategorie gültig. Mit einem ICE-Fahrschein kann man also zum Beispiel IC/EC und RE, mit einem IC-Fahrschein auch RE fahren. Das gilt nur, wenn die Fahrscheine nicht zuggebunden sind (siehe dazu die entsprechende Frage). Zuggebundene Fahrscheine gelten auf dem betreffenden Abschnitt nur im jeweiligen Zug.
Umgekehrt funktioniert es nicht: Mit einem IC-Fahrschein kann man nicht ICE fahren, mit einem Nahverkehrsfahrschein nicht IC/EC oder ICE. Hier ist ein Aufpreis nötig, den man weiterhin ohne Aufpreis für den Bordverkauf im Zug lösen kann (für Nahverkehr auf IC/EC oder ICE nach → dieser unbestätigten Quelle neuerdings nicht mehr).

Kann ich mit meinem Fahrschein auch S-Bahn fahren?

Manche S-Bahnen wie die S-Bahn Hannover sind Privatbahnen (siehe die entsprechende Frage). Alle anderen S-Bahnen sind im Prinzip ganz normale Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn. Alle nicht zuggebundenen Fahrscheine gelten deswegen auf der abgedeckten Strecke auch in der S-Bahn. In größeren Städten umfasst die abgedeckte Strecke automatisch außer dem Hauptbahnhof noch weitere Bahnhöfe, so dass die anschließende S-Bahn-Fahrt dorthin nichts extra kostet (tarifliche Gleichstellung, → Infos dazu beim Tarifverband der Bahnen).
Möchte man nur S-Bahn fahren, gilt meistens nicht der DB-, sondern der jeweilige Verbundtarif mit den entsprechenden Regelungen zum Beispiel zum BahnCard-Rabatt (siehe dazu die entsprechende Frage).

Kann ich mit einer DB-Fahrkarte den öffentlichen Nahverkehr (Bus, U-Bahn, Straßenbahn) am Zielort nutzen?

In vielen deutschen Städten gibt es das so genannte City-Ticket. Wenn man eine Fernverkehrs-Fahrkarte (außer Super-Sparpreis) von einer/in eine dieser Städte gekauft hat, ist sie automatisch ohne Aufpreis auch für eine Einzelfahrt zum Bahnhof und/oder vom Bahnhof zum Fahrtziel gültig. Eine BahnCard benötigt man dafür nicht mehr. Auf dem Fahrschein ist dann jeweils hinter dem Namen des Ortes „+City“ aufgedruckt. Genauere Infos zum → City-Ticket findet man auf der DB-Website.

Kann ich mit einem Busfahrschein auch Bahn fahren?

Das geht in der Regel nur, wenn der Bus in einem Verkehrsverbund fährt oder bei Ländertickets. Auch dann darf man nur Regionalzüge benutzen (also IRE/RE/RB/S-Bahn sowie Privatbahnen) und natürlich auch nur innerhalb des Geltungsbereichs des Tickets. Wichtige Ausnahme sind einige Bahnbuslinien, die zum Bahntarif bepreisbar und damit mit ganz normalen Bahnfahrkarten benutzbar sind. Hier hilft es, den Busfahrer oder die DB-Reiseauskunft zu fragen, die wissen über solche Dinge meistens ganz gut Bescheid.

Gelten DB-Fahrscheine auch bei Privatbahnen?

Gemeint sind hier die Privatbahnen des Nahverkehrs (wie Cantus, Metronom, Eurobahn etc.), nicht die wenigen privaten Fernverkehrsanbieter (derzeit hauptsächlich Thalys und Flixtrain). Wenn man einen Fahrschein für eine Strecke kauft, auf der man von einem DB-Zug in einen Privatbahnzug umsteigt, lautet die Antwort meistens ja. Leider hat dieser so genannte Anstoßtarif auch einige Haken: Die Kombination Privatbahn–DB–Privatbahn ist nicht möglich, und da, wo Privatbahn und DB parallel fahren, kann man nicht an jedem beliebigen Bahnhof umsteigen. Außerdem gelten Prämienfahrkarten aus dem BahnBonus-Programm nicht mehr in allen Privatbahnen. Wenn man genau die Verbindung benutzt, für die man auch die Fahrkarte gekauft hat, sollte eigentlich nichts schieflaufen. In allen anderen Fällen lohnt es sich, im Zweifel auf den Websites oder beim Personal der beteiligten Unternehmen nachzuschauen bzw. zu -fragen. Bei Pauschalangeboten wie den Ländertickets sowie der BahnCard 100 gelten sowieso andere Regelungen. Eine Übersicht, welcher dieser Fahrscheine wo gilt, findet man unter → Die Beförderer.

Kann ich eine Konzertkarte auch als Fahrkarte benutzen?

Eintrittskarten für Konzerte, Messen, Fußballspiele und andere Großveranstaltungen gelten oft auch als Fahrschein. Ob das so ist und die genauen Konditionen (Gültigkeitsbereich, zugelassene Verkehrsmittel, nur Rück- oder auch Hinfahrt etc.), sollte normalerweise auf der Karte aufgedruckt stehen. Bei Fragen hilft auch gerne das örtliche Verkehrsunternehmen weiter.

Kann ich meine Fahrkarte auch im Zug kaufen?

Nein. Im Fernverkehr (ICE, IC/EC) kann man aber seine Fahrkarte bis zu 10 Minuten nach der tatsächlichen Abfahrt auch in der App „DB Navigator“ kaufen, sofern der Zug in dieser Zeit nicht schon den nächsten Halt erreicht. Im Nahverkehr muss man in aller Regel den Fahrschein bereits beim Einstieg besitzen, allerdings gibt es auf einigen Strecken auch Fahrkartenautomaten in den Zügen. Sind alle Automaten am Einstiegsbahnhof defekt oder nicht vorhanden, kann man natürlich trotzdem einsteigen, muss sich aber sofort beim Servicepersonal (so vorhanden) melden.

Sind Fahrkarten übertragbar?

Wenn kein Name draufsteht und man die Fahrt noch nicht angetreten hat, ja. Es gibt bestimmte Tarife (z.B. BahnCard 100 oder persönliche Streckenzeitkarten), die auf die Person ausgestellt sind. Ebenso sind Online-Tickets zum Selbstausdrucken und Handytickets nicht übertragbar, egal zu welchem Tarif man sie gekauft hat. Inzwischen ist es aber möglich, Online-Tickets für eine dritte Person auszustellen. Die auf einem Online-Ticket eingetragene Person kann nachträglich nicht geändert werden! Lässt man sich online bestellte Tickets per Post zuschicken, kann man die Fahrkarte weitergeben, auch wenn das Abtrennen der Rechnung mit der Adressinformation wohl aus steuerlichen Gründen nicht möglich ist.
Nach Fahrtantritt sind Fahrscheine gar nicht mehr übertragbar, bei manchen Tarifen muss sogar der Name auf dem Fahrschein eingetragen werden (z.B. Quer-durchs-Land-Ticket/Ländertickets oder Tchibo-/Lidl-Tickets).

Über welche Strecke darf ich mit meiner Fahrkarte fahren?

Entscheidend für die örtliche Gültigkeit der Fahrkarte ist die so genannte Wegangabe, die unter der Angabe des Start- und Zielbahnhofs zu finden ist. Dabei sind die größeren Bahnhöfe, die durchfahren werden dürfen, anhand der Autokennzeichen (oder der ersten Buchstaben) der betreffenden Städte angegeben. Die einzelnen Wegpunkte sind durch Sternchen getrennt, Klammern und Schrägstriche kennzeichnen alternative Linienwege.

Beispiel:

WAN*(DO*HA/D)

Hier muss über Wanne-Eickel gefahren werden, anschließend hat man die Wahl: Entweder über Dortmund und Hagen oder über Düsseldorf. Hierbei handelt es sich um eine so genannte Raumbegrenzung, d.h. auch die dazwischen liegenden Strecken in Richtung auf das Ziel (z.B. Essen–Wuppertal) dürfen befahren werden.

Wenn die Fahrkarte nur in bestimmten Zügen gilt (Zugbindung), ist das auch bei der Wegangabe aufgeführt, z.B.
AB-Hbf 13:36 ICE 1128/Essen*NV
Hier muss zwischen Aschaffenburg und Essen der ICE 1128 benutzt werden, danach gilt der Fahrschein nur im Nahverkehr. Hier darf jeder Nahverkehrszug in Richtung des Fahrtziels benutzt werden.
Die Wegangabe ist auch bei Online-Tickets maßgeblich. Sie ist links oben unter „Fahrkarte“ angegeben. Die darunter ausgedruckte Reiseverbindung dient nur zur Orientierung; es kann je nach Tarif sein, dass man auch andere Züge benutzen kann oder dass Teile der Verbindung (vor allem mit dem öffentlichen Nahverkehr) nicht im Preis inbegriffen sind.

Wie viel Mehrwertsteuer wird auf Fahrkarten erhoben?

Inzwischen gilt für alle Fahrkarten der ermäßigte Satz (7%). Früher wurden Fahrkarten ab 50 Kilometern Strecke mit dem vollen Satz (19%) besteuert.

Kann ich die BahnCard mit den Sparangeboten kombinieren?

Die BahnCard 25 ist mit dem (Super-)Sparpreis kombinierbar und bringt darauf wie gewohnt 25 % Rabatt. Mit anderen Sparangeboten ist die BahnCard 25 nicht kombinierbar, insbesondere nicht mit dem Quer-durchs-Land-Ticket oder den Ländertickets. Die BahnCard 50 bietet 50 % Rabatt nur auf den Flexpreis und 25 % auf den (Super-)Sparpreis. Manchmal ist auch eine (Super-)Sparpreis-Fahrkarte ohne BahnCard-Rabatt für die 1. Klasse günstiger als eine Flexpreis-Fahrkarte für die 2., das teilt einem dann die Online-Auskunft in der Regel mit.

Kann ich mit der BahnCard auch im Nahverkehr fahren?

Direkt als Fahrschein kann man die BahnCard 25 und 50 natürlich nicht benutzen, das geht nur bei der BahnCard 100. Soweit der DB-Tarif gilt, gibt es aber auch auf Fahrscheine des Deutschlandtarifs (Nahverkehr) mit den BahnCards 25 und 50 den entsprechenden Rabatt. Für viele Nahverkehrsfahrten gilt allerdings Verbund- oder Landestarif, und hier ist die Anerkennung der BahnCard sehr unterschiedlich. Der VRR zum Beispiel bietet – im Gegensatz zum NRW-Tarif – keinen BahnCard-Rabatt, während der RMV auf alle Fahrkarten ab Preisstufe 5 mit beiden BahnCard-Sorten 25 % Rabatt gewährt. Diese Fahrkarten gelten dann allerdings nur in der Eisenbahn und nicht in Bus, U- und Straßenbahn! Ob für eine bestimmte Verbindung der DB-Tarif gilt, sagt die DB-Reiseauskunft – gilt er nicht, kann es allerdings recht aufwendig sein, herauszufinden, welcher Tarif stattdessen gilt, hier hilft oft eine Internet-Recherche weiter.
Unabhängig davon ist bei Fernverkehrsfahrten mit der BahnCard oft eine Fahrt mit örtlichen öffentlichen Verkehrsmitteln mit dabei (siehe dazu die Fragen zur S-Bahn und zum City-Ticket).

Muss ich die BahnCard bereits zum Zeitpunkt der Buchung besitzen?

Wenn man eine Fahrkarte mit BahnCard-Rabatt benutzt, muss die BahnCard zum Zeitpunkt der (gesamten) Fahrt gültig sein. Zum Zeitpunkt der Buchung benötigt man sie noch nicht. Man kann also einen günstigen Sparpreis mit BahnCard-Rabatt kaufen und erst danach die BahnCard so beantragen, dass sie zum Zeitpunkt der Fahrt gültig ist. Umgekehrt geht es natürlich nicht, einen BahnCard-Rabatt zu buchen, wenn die BahnCard zum Zeitpunkt der Fahrt schon abgelaufen ist.

Kann ich meine BahnCard jemand anders überlassen?

Nein, die BahnCard (egal ob 25, 50 oder 100) ist nicht übertragbar, was durch Namen und kodiert aufgedrucktes Alter auch leicht zu überprüfen ist. Da auf der BahnCard 25 und 50 kein Foto mehr aufgedruckt ist, gilt sie nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis oder Führerschein).

Was passiert, wenn ich meine BahnCard vergessen habe?

Wenn man vor Fahrtantritt merkt, dass man seine BahnCard vergessen hat, muss man die Differenz zwischen BahnCard-Preis und Normalpreis nachzahlen. Merkt man es erst im Zug, gilt dasselbe, allerdings gilt hier der etwas höhere Bordpreis. In beiden Fällen kann man innerhalb von 14 Tagen die BahnCard zusammen mit den gelösten Fahrkarten am Schalter nachreichen und erhält dann die Differenz abzüglich Bearbeitungsgebühr zurück.

Wer entscheidet, wie viele Züge wann fahren?

Der Fernverkehr (Züge, in denen also die Reiseweite üblicherweise über 50 km liegt) finanziert sich ausschließlich durch die Einnahmen aus den Fahrkarten. Die Unternehmen (zurzeit gibt es hier fast nur die DB) entscheiden daher selber über das Angebot und die Fahrpreise. Fahrkarten anderer Anbieter als der DB (z.B. Flixtrain) gelten daher in der Regel nicht in DB-Zügen und umgekehrt.
Im Schienenpersonennahverkehr (SPNV, bei Reiseweiten bis 50 km) entscheiden nicht die Bahngesellschaften selber, sondern öffentlich-rechtliche Aufgabenträger. Wer das genau ist, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden: In manchen Ländern (z.B. NRW und Rheinland-Pfalz) gibt es mehrere Zweckverbände, die jeweils für einen Teil des Landes zuständig sind. In anderen Ländern gibt es landesweite Organisationen wie die BEG in Bayern und die NASA in Sachsen-Anhalt.
Die Aufgabenträger entscheiden (meistens durch Ausschreibungen), ob eine bestimmte Strecke von der DB oder einem Konkurrenten betrieben wird und wie dicht das Zugangebot auf dieser Strecke ist und bezahlen den Betreiber (das Eisenbahnverkehrsunternehmen, EVU) auch dafür. Das Geld dafür kommt wiederum teilweise vom Land und teilweise vom Bund (so genannte Regionalisierungsmittel). Die Fahrgeldeinnahmen darf je nach Art des Vertrags das EVU behalten (Nettovertrag) oder sie werden ihm von der Bezahlung abgezogen (Bruttovertrag). Die Verkehrsunternehmen selbst können für ein schlechtes Angebot also meistens wenig, leiten Beschwerden aber gerne an die zuständige Stelle weiter. Weitere Infos zum SPNV gibt es im Blog → Zukunft Mobilität.
Darüber, wann ein Zug genau fährt, entscheiden weder Aufgabenträger noch EVU, sondern die Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU), also die Besitzer der Schienen. Fast-Monopolist ist hier DB Netz, entsprechend kompliziert und reguliert ist die Trassenvergabe. In der Regel werden aber schnelle vor langsamen, vertaktete vor Einzel- und Personen- vor Güterzügen behandelt. Darüber, ob auch die EVU des DB-Konzerns vor konzernfremden Unternehmen bevorzugt werden, gibt es in Fach- und Hobbykreisen immer wieder angeregte Diskussionen.

Können Züge ohne weiteres ins Ausland fahren?

Nein. Alle an Deutschland angrenzenden Länder haben zwar dieselbe Spurweite (den Abstand der Schienen voneinander), aber in vielen anderen Punkten unterscheiden sich die Bahnnetze der einzelnen Länder voneinander. So hat jedes Land sein eigenes Zugsicherungssystem, das mit dem deutschen nicht kompatibel ist. Auch das Lichtraumprofil (die Höhe und Breite, die ein Zug maximal haben darf) ist in manchen Ländern anders als in Deutschland. Und für elektrische Züge hat jedes Nachbarland außer Österreich ein anderes Stromsystem als Deutschland (die Schweiz hat zwar dieselbe Spannung, aber andere Stromabnehmer).
Wenn ein bestimmter Zugtyp ins Ausland fahren soll, muss er daher entsprechend angepasst werden, Testfahrten absolvieren und eine Genehmigung bekommen. Das europäische Zugsicherungssystem ETCS soll diese Hürden senken, wird aber noch nicht auf vielen Strecken eingesetzt und zerfällt außerdem wieder in unterschiedliche „Dialekte“.

Was ist der Unterschied zwischen IC und ICE?

Außer im Preis (siehe die entsprechende Frage) besteht der Unterschied hauptsächlich darin, dass der ICE schneller (bis zu 300, nach Paris sogar 320 km/h) fahren kann und dafür spezielle Fahrzeuge hat. Das bedeutet natürlich nicht, dass er auch auf jeder Strecke tatsächlich schneller ist, denn einer seiner Vorzüge ist, dass er alte, langsamere Strecken genauso benutzen kann. Etwa zwischen Dortmund und Köln macht sich der Unterschied nur im Preis bemerkbar – darüber, ob die ICE-Fahrzeuge auch mehr Komfort bieten, lässt sich (auch abhängig von der konkreten Baureihe) trefflich streiten. Ein Vorteil des ICE ist auch, dass er in festen Zugkompositionen fährt und es daher weniger wahrscheinlich ist, dass kurzfristig ein Wagen fehlt.

Was ist der Unterschied zwischen Zugführer und Lokführer?

Der Lokführer (offiziell Triebfahrzeugführer, Abkürzung Tf) sitzt im Führerstand und steuert den Zug. Er hat üblicherweise keinen Kontakt zu den Fahrgästen, außer in manchen Triebwagen, wo er Fahrscheine verkauft und Haltewünsche für Bedarfshalte annimmt.
Der Zugführer dagegen ist für die Sicherheit im Zug verantwortlich. An den Bahnhöfen fertigt er den Zug ab, d.h. er stellt sicher, dass die Türen geschlossen sind und gibt dann dem Lokführer den Abfahrauftrag (das kann u.a. durch das Hochhalten der grünen Kelle geschehen). Meistens befindet sich der Zugführer in den Personenwagen. Dann ist er auch Ansprechpartner für die Fahrgäste und kontrolliert z.B. Fahrscheine. Wenn es im Zug mehrere Zugbegleiter (umgangssprachlich „Schaffner“) gibt, ist er deren Chef und an der roten Armbinde zu erkennen.
Im Nahverkehr werden heute die meisten Züge im Einmannbetrieb gefahren. Hier ist der Lokführer gleichzeitig auch Zugführer und gibt sich daher selber den Abfahrauftrag. Für den Kontakt mit den Fahrgästen muss dann ggf. weiteres Personal eingesetzt werden, das keine oder nur eingeschränkte betriebliche Aufgaben hat.

Wie viel wiegt ein Zug?

Eine Lok wiegt etwa 80 bis 100 Tonnen, eine IC-Lok der Baureihe 101 zum Beispiel 86,9 t und eine Nahverkehrslok der BR 146 wiegt 82,0 t. Ein einstöckiger Nahverkehrswagen wiegt 30–40, ein Doppelstockwagen etwa 50 Tonnen, ebenso wie ein Fernverkehrswagen (alles natürlich Leergewichte). Ein Nahverkehrszug mit einer 143 und fünf Wagen kommt also etwa auf 230 Tonnen, ein 10-Wagen-Intercity auf etwa 600. Der ICE 3 besteht nicht aus Lok und Wagen, sondern ist ein Triebzug, der leer 405 bzw. 424 (Mehrsystemvariante) Tonnen wiegt.

Was ist ein (Haupt-)Bahnhof?

Bahnhöfe sind laut Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) „Bahnanlagen mit mindestens einer Weiche, wo Züge beginnen, enden, kreuzen, überholen oder mit Gleiswechsel wenden dürfen.“ Umgekehrt sind aber nicht alle Gleisanlagen mit einer Weiche auch Bahnhöfe, sondern es kann sich auch um Anschluss-, Abzweig- oder Überleitstellen handeln. Und auch ein Ort, an dem Züge für den Ein- und Ausstieg halten, muss nicht unbedingt ein Bahnhof, sondern kann auch ein Haltepunkt oder eine Haltestelle sein. Beispielsweise sind die ICE-„Bahnhöfe“ Hamburg Dammtor und Jena Paradies betrieblich gesehen Haltepunkte. Andererseits muss ein Bahnhof keine Bahnsteige haben, sondern kann auch nur dem Überholen oder Kreuzen von Zügen dienen, dies ist dann ein so genannter Betriebsbahnhof (Bbf). Güterbahnhöfe gibt es natürlich auch noch. Der Begriff „Bahnhof“ ist also im offiziellen Sprachgebrauch ganz anders definiert als im Volksmund.
Noch willkürlicher ist es, welcher Bahnhof als Hauptbahnhof (Hbf) bezeichnet wird. Es gibt viele Städte mit mehreren Bahnhöfen oder Haltepunkten, von denen keiner als Hbf bezeichnet wird. Es gibt auch Städte, in denen der Hbf (heute) der einzige Bahnhof ist oder in denen weitere Bahnhöfe nicht den Namen der Stadt tragen. Ein Kuriosum ist Mönchengladbach, wo es mit Mönchengladbach Hbf und Rheydt Hbf sogar zwei Hauptbahnhöfe gibt, ein weiteres ist Gevelsberg, wo der Hauptbahnhof betrieblich gesehen nur ein Haltepunkt ist. Der recht große Bahnhof in Hamm (Westfalen) wird erst seit dem 14. Dezember 2019 als Hauptbahnhof bezeichnet, bis dahin war Hamm seit der Eröffnung von Berlin Hbf die größte deutsche Stadt ohne Hauptbahnhof. Diese Rolle hat nun Leverkusen inne, wo es nur einen Bahnhof Mitte gibt.

Woher weiß der Lokführer, wann ein Bahnhof kommt?

Das ist im sogenannten → Buchfahrplan angegeben, einem ausführlichen Fahrplan, in dem auch Angaben wie Geschwindigkeitsbeschränkungen, abzweigende Strecken etc. verzeichnet sind. Vor schlecht einsehbaren Haltepunkten gibt es zusätzlich eine → Haltepunkttafel, die den Lokführer auf den baldigen Halt hinweist.

Woher weiß der Lokführer, wie schnell er fahren darf?

Auch das steht im → Buchfahrplan (siehe vorige Frage) sowie der → Zusammenstellung der vorübergehenden Langsamfahrstellen und anderen Besonderheiten (La), in denen für jeden Abschnitt angegegeben ist, wie schnell dort gefahren werden darf. Ist die Geschwindigkeit in einem Abschnitt geringer als im Abschnitt davor, wird dies in der Regel mit → Langsamfahrsignalen angekündigt. Vor Weichen(bereichen) kann die Geschwindigkeit auch mit dem → Geschwindigkeitsanzeiger angegeben werden.

Wo finde ich die Abkürzungen von Bahnhofsnamen der DB?

Die offiziellen (DS-100-)Abkürzungen, die DB-intern für die Betriebsstellen (nicht nur Bahnhöfe) benutzt werden, finden sich z.B. auf der (inoffiziellen) Seite von → Michael Dittrich. Diese Kürzel haben jedoch nichts mit den Wegangaben (siehe dazu die entsprechende Frage) auf den Fahrkarten zu tun, diese sind einfach (ehemalige) Autokennzeichen oder die ersten Buchstaben des Stadtnamens. In der DB-Reiseauskunft können ebenfalls Autokennzeichen oder Flughafencodes (die dann wirklich für den Flughafenbahnhof stehen) eingegeben werden.

Wo finde ich Abfahrtspläne von Bahnhöfen bzw. den Zuglauf oder eine Wagenreihung zu einer Zugnummer?

Abfahrts- und Ankunftspläne zu allen europäischen Bahnhöfen und Haltestellen, die das DB-Auskunftssystem kennt, gibt es unter → http://reiseauskunft.bahn.de/bin/bhftafel.exe/. Bei deutschen Bahnhöfen steht in der Regel auch das Gleis dabei. Wann und wo ein Zug mit einer bestimmten Nummer fährt, kann man unter → http://reiseauskunft.bahn.de/bin/trainsearch.exe/ erfahren. Möchte man zu einem bestimmten Fernzug wissen, welche Wagen er führt, kann man auf der inoffiziellen Seite → fernbahn.de nachschauen (dann weiter unter „Wagenreihungen“). Dort gibt es auch für immer mehr vergangene Fahrplanperioden Fahrpläne und Reihungen. Für Fans stellt die DB inzwischen auch ihren → Zugbildungsplan (ZpAR) online (die aktuelle Version ist leider nicht verfügbar, soll aber bald wieder erscheinen).

Wo finde ich Infos über die Serviceeinrichtungen an einem Bahnhof?

Unter → bahnhof.de finden sich Informationen über alle von der Deutschen Bahn betriebenen Bahnhöfe. Hier kann man nachschauen, wo man z.B. in der Nähe des Bahnhofs parken kann, ob der Zugang zum Bahnsteig barrierefrei ist, was für Geschäfte im Bahnhofsgebäude vorhanden sind und noch viel mehr.

Wie finde ich heraus, wie viel Verspätung ein Zug hat(te)?

Für Züge, die gerade unterwegs sind, gibt die Reiseauskunft der DB (Bahnhofstafel oder Zugnummernsuche, siehe vorvorige Frage) die Verspätung normalerweise minutengenau und mit Begründung an. Braucht man historische Daten für Fernzüge, weil man z.B. für eine geplante Reise die Zuverlässigkeit eines Zuges abschätzen möchte, kann man auf den → Zugfinder und für ältere Daten auch den → Zugmonitor der Süddeutschen Zeitung zurückgreifen (beides keine offiziellen Seiten, die aber die offiziellen Daten der DB auslesen).

Warum überbucht die Bahn ihre Züge?

Die Deutsche Bahn überbucht keine Züge, da es sich um ein offenes System handelt: Mit Flexpreis, Streckenzeitkarte oder BahnCard 100 kann jeder in jeden Zug auf der Strecke einsteigen, für die die Fahrkarte gilt. Es gibt natürlich Prognosen und Erfahrungswerte, wie viele Menschen voraussichtlich mit welchem Zug fahren, aber die können immer mal wieder falsch liegen, zum Beispiel durch Ausfall anderer Züge. Warum Züge oft auch an vorhersehbaren Tagen wie Anfang und Ende langer Wochenenden überfüllt sind, versuche ich bei der nächsten Frage zu ergründen.

Warum kann die Bahn nicht einfach einen Wagen anhängen?

Zunächst einmal werden zu Stoßzeiten tatsächlich viele Fernzüge mit mehr Wagen als sonst gefahren und außerdem im NAH- wie im Fernverkehr Verstärkerzüge eingesetzt. Man kann davon ausgehen, dass montags bis freitags im Berufsverkehr sowie am Anfang und am Ende des Wochenendes alles unterwegs ist, was irgendwie machbar ist. Dass es nicht mehr ist, hat verschiedene Gründe: Die begrenzte Bahnsteiglänge ist einer, die endliche Streckenkapazität eine andere. Teilweise fehlen auch einfach die Wagen, wofür es wiederum verschiedene Ursachen gibt: die verspätete oder mangelhafte Lieferung von neuen Fahrzeugen ebenso wie der geringe betriebswirtschaftliche Nutzen nur vergleichsweise selten genutzter Kapazitäten. Es empfiehlt sich, im Fernverkehr zu den „kritischen“ Zeiten zu reservieren, das geht (sofern noch Plätze frei sind) auch noch kurz vor der Abfahrt und kostet nicht mehr als beim Fahrkartenkauf. Ein wenig Abhilfe haben inzwischen neue ICE-Baureihen sowie der IC2 (Doppelstock-IC) geschaffen. Trotzdem lässt es sich wie auch auf der Straße nicht vermeiden, dass es voll wird, wenn viele Menschen unterwegs sind.
Eine ausführlichere Betrachtung zu dem Thema habe ich im Oktober 2012 in einem Beitrag gemacht, und auch die → Süddeutsche Zeitung hat sich des Problems angenommen.

Darf ich Züge/Busse ohne weiteres fotografieren?

Im Bereich der Deutschen Bahn mit gewissen Einschränkungen → ausdrücklich ja. In Deutschland gilt außerdem die Panoramafreiheit, die Aufnahmen von öffentlichen Orten aus grundsätzlich gestattet. Auch das von manchen Fahrern gerne zitierte Recht am eigenen Bild wird hier nur begrenzt greifen, da Hauptobjekt des Fotos in der Regel der Bus/Zug ist. Ist der Fahrer im Bus, kann man ihn meistens auf dem Bild auch gar nicht erkennen. Anders ist es, wenn er z.B. vor dem Fahrzeug steht und Pause macht. Generell ist Fingerspitzengefühl gefragt, nicht zuletzt um ein positives Image des Hobbys zu vermitteln.
Auf Privatgelände, das nicht der DB gehört (beispielsweise U-Bahnhöfe), kann es durch AGB ein Fotografierverbot oder andere Einschränkungen geben. Leider kann dazu auch frei zugängliches Gelände unter freiem Himmel wie z.B. Busbahnhöfe zählen. Entscheidend ist hier die so genannte Widmung, die für Außenstehende leider meist nicht zu erkennen ist. Ebenso gibt es natürlich im Ausland abweichende Regelungen, wobei dann nicht immer klar ist, ob es sich um ein Gesetz, eine AGB oder um reine Willkür des Personals handelt. Viele europäische Staatsbahnen erlauben wie die DB nichtkommerzielle Aufnahmen, durch die der Betrieb nicht gestört wird, einige (wie etwa Belgien) verlangen allerdings ausdrücklich eine Genehmigung (die man als Hobbyfotograf dann aber kosten- und problemlos bekommen soll). Fazit:

  • Den Blitz zumindest dann nicht benutzen, wenn Fahrpersonal anwesend ist
  • im Zweifel lieber defensiv verhalten, evtl. vorher im Netz schauen („photo permit“), das Personal fragen oder ihm zumindest Folge leisten.
  • wenn man sich ungerecht behandelt fühlt, ruhig an die Pressestelle des Unternehmens wenden

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6 thoughts on “Häufige Bahnfragen (HBf)

  1. Pingback: Krippenbus
  2. „Hier ist ein Aufpreis nötig, den man notfalls auch zum Bordpreis im Zug lösen kann.“

    Falsch, bei einem Produktklassenwechel fällt keine Gebühr an, nur der Preisunterschied.

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